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Wombach


Brandgefahr

Information der Stadt Lohr

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Brandgefahr - vergrößern

die Stadt Lohr a.Main erlässt ab dem 27.04.2026 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.

Angesichts der anhaltend trockenen und bevorstehend heißen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. höchste Brandgefahr.

Die Stadt Lohr a.Main sieht sich auf Grund der hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen. Hierzu zählt u.a. auch das aufstellen und abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe.

Die Stadt Lohr a.Main fordert die Bevölkerung in eigenem Interesse auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben.

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